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Hilfsbedürftigenfonds EKM
Der Fonds ermöglicht die Förderung einzelner Teilnehmendeentgelte von Teilnehmenden, die diesen aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Gefördert werden bis zu 50% des regulären Teilnehmendenentgeltes. Über die tatsächliche Notwendigkeit entschiedet der Maßnahmeträger.
Sie können den Antrag auch kurzfristig vor Beginn der Maßnahme stellen.
Konfirmandenrüstzeiten
Im Kinder- und Jugendförderplan der EKM gibt es den Förderbereich Konfirmandinnenrüstzeiten. Hier können die Konfirmanden in Rüstzeiten, Konfirmandenfreizeiten und Konfitage durch eine Förderung unterstützt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Richtlinie KJFP der EKM.
Landesjugendförderplan Thüringen
Anträge für außerschulische Kinder- und Jugendbildungsmaßnahmen sind hier nur für Kirchenkreise mit dem Sitz in Thüringen möglich. Die Landesverbände stellen ihren Antrag direkt über die Geschäftsstelle.