Orgelfonds

Summen

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Antrag an den Orgelfonds 2026

(Anträge müssen bis zum letzten Arbeitstag im Oktober für das folgende Jahr vollständig vorliegen.)

1. Angaben des Antragstellenden

2. Fragen zum Vorhaben

(Ort, Kirche) - Die Bewilligung kann nur für konkret geplante, noch nicht begonnene Arbeiten erfolgen.
Gottesdienst (inkl. Kasualien)
Nutzung der Kirche z.B. für Konzerte, Orgelunterricht
Steht ein/e Organist/in regelmäßig zur Verfügung?
(Orgelsachverständigen)
Bitte Angebot der Orgelbaufirma und GKR Beschluss anhängen.
Stellungnahme Kirchbaureferent/in

Voraussichtliche Kosten des gesamten Bauvorhabens

(keine restauratorische Leistung am Gehäuse) - Elektrikerkosten können nur bei Bedarf und nur orgelbezogen bis zu einer max. Höhe von 1.000 € in die Gesamtkostensumme aufgenommen werden.

Voraussichtliche Finanzierung für den beantragten Bauabschnitt:

BA von allen BA

Eigenmittel

Kirchenkreis

Dritte

Bei Fortsetzungs- u. Wiederholungsantrag muss dies nicht erneut eingereicht werden, soweit diese bereits vorliegen und dem aktuellen Stand entsprechen.
Bei Fortsetzungs- u. Wiederholungsantrag muss dies nicht erneut eingereicht werden, soweit diese bereits vorliegen und dem aktuellen Stand entsprechen.
Summe Einnahme abzgl. Summe Ausgaben (max. 33% der Gesamtkosten / max. Fördersumme pro Projekt pro Jahr beträgt 30.000 €)
ggf. Anmerkungen (max. 500 Zeichen)

3. Kontodaten

Bitte beachten Sie, dass Sie hier die Kontodaten des zuständigen Kreiskirchenamtes eingeben müssen.
Bitte geben Sie NICHT Ihre privaten Kontodaten an.

Kontodaten des zuständigen Kreiskirchenamtes
Das System fügt automatisch im Verwendungszweck die Maßnahme-Nummer ein. Bitte nur SEPA konforme Zeichen eingeben (keine Umlaute / Sonderzeichen - max. 45 Zeichen).