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Hilfsbedürftigenfonds EKM

Der Fonds ermöglicht die Förderung einzelner Teilnehmenden, die den Teilnehmendenbeitrag nicht zahlen können. Gefördert werden bis zu 50% des regulären TN-Beitrages.
Sie können den Antrag auch kurzfristig vor Beginn der Maßnahme stellen.

Konfirmandenrüstzeiten

Im Kinder- und Jugendförderplan der EKM gibt es den Förderbereich Konfirmandinnenrüstzeiten. Hier können die Konfirmanden in Rüstzeiten, Konfirmandenfreizeiten und Konfitage durch eine Förderung unterstützt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Richtlinie KJFP der EKM.

Landesjugendförderplan Thüringen

Anträge (Kinder- und Jugendbildung, Freizeiten) sind hier nur für Kirchenkreise mit dem Sitz in Thüringen möglich. Die Landesverbände stellen ihren Antrag direkt über die Geschäftsstelle.